Betriebsrenten sollen Kapitalmarkt stärker nutzen

In der Gesetzespipeline steckt aktuell das „Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze“ (Betriebsrentenstärkungsgesetz). Es soll vor allem die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung in kleinen und mittleren Betrieben fördern und Geringverdienern den Zugang erleichtern.

Künftig sollen die Sozialpartner im Rahmen von Tarifverträgen reine Beitragszusagen einführen können, was für Arbeitgeber die Haftungsrisiken für die Betriebsrenten reduziert. Garantierte Leistungen soll es damit nicht mehr geben, stattdessen einen stärkeren Fokus auf renditeträchtige Anlageformen wie Aktien. Arbeitgeber und Beschäftigte, die nicht tarifgebunden sind, können sich entsprechenden Tarifverträgen anschließen.

Geringverdiener sollen von einem neuen Steuer-Fördermodell und von neuen Anrechnungsregeln profitieren. So bleiben Betriebsrenten beispielsweise bei Empfängern von Grundsicherung im Alter bis zu 202 Euro anrechnungsfrei.

Aktuell wird der Gesetzentwurf zwischen Bundesrat und Bundesregierung abgestimmt. Voraussichtlich in der ersten Märzhälfte stehen dann Beratungen im Bundestag an.

Quelle: Fonds Finanz

Das hat sich in puncto Rente geändert

Seit Anfang 2017 gelten einige neue Regeln für die gesetzliche Rente. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Altersgrenzen: Angehoben wurde zum einen die Regelaltersgrenze, die nun bei 65 Jahren und 6 Monaten liegt und für den Jahrgang 1952 greift. Bis 2031 wird die Schwelle sukzessive weiter bis auf 67 Jahre erhöht. Zum anderen gilt für die abschlagsfreie Rente für langjährige Beitragszahler nun ein Mindestalter von 63 Jahren und 4 Monaten. Das betrifft den Jahrgang 1954; nachfolgende müssen jeweils zwei Monate länger arbeiten.
  • Arbeiten im Alter: Wer auch nach Erreichen der Altersgrenze noch weiterarbeitet, kann nun weiterhin Beiträge abführen und damit seine Rente erhöhen.
  • Beitragsbemessungsgrenze: Die Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge für die Rente abgezogen werden, liegt nun bei 6.350 Euro (West) bzw. 5.700 Euro (Ost.)
  • Rente für Pflegeleistungen: Im Zuge der jüngsten Pflegereform können Pflegende höhere Rentenanwartschaften erlangen, wenn sie Angehörige ab Pflegegrad 2 in häuslicher Umgebung pflegen.
  • Freiwillige Versicherung: Wer ohne gesetzliche Verpflichtung in die Rentenkasse einzahlt, kann nun monatlich bis zu 1.187,45 Euro dafür aufwenden (bisher 1.159,40 Euro).

 

Berufsunfähigkeit trifft mehr Menschen als man denkt

Die meisten Autofahrer halten einen Vollkaskoschutz bei einem Neuwagen für unverzichtbar. Doch während die Risiken im Straßenverkehr in vielen Köpfen verankert sind, haben die Wenigsten die Risiken vor Augen, die ihre eigene Arbeitsfähigkeit betreffen. Der Neuwagenpreis steht häufig für nicht mehr als einen Jahresverdienst. Doch was passiert, wenn man für vier, fünf oder noch mehr Jahre nicht mehr arbeiten kann, sprich berufsunfähig wird? Rücklagen in sechsstelliger Höhe dürften nur wenige Menschen haben. Dabei betrifft dieser Fall statistisch gesehen jeden vierten Bundesbürger. Finanzielle Abhilfe schafft hier nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Es kann jeden treffen
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine entsprechende Rente, wenn der gelernte und ausgeübte Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann. Dass es mit der Berufsunfähigkeit manchmal schneller geht, als man denkt, zeigen Öffentlichkeitswirksame Fälle von Prominenten: Egal ob Schauspieler oder TV-Moderatorin. Burn-Out, Depressionen, schwere Erkrankungen oder ein Unfall passieren tagtäglich um uns herum.

Geringer Schutz für alle
Im Rahmen der deutschen Sozialversicherung gibt es etwas der Berufsunfähigkeitsversicherung vergleichbares: die Erwerbsminderungsrente. Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhält man, wenn man nur noch weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Wer mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden arbeiten kann, bekommt eine halbe Erwerbsminderungsrente. Eine Ausnahme bilden nur ältere Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden, deren Leistungen etwas vorteilhafter sind. Im Jahr 2013 erhielten rund 177.000 Bundesbürger erstmalig eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Im Westen schwankte die monatliche Rentenhöhe (netto vor Steuern) zwischen 576 Euro (Frauen) bis 652 Euro (Männer). Im Osten erhalten dagegen Frauen mit durchschnittlich 627 Euro eine höhere Rente als Männer (589 Euro). Generell ist die Höhe der Erwerbsminderungsrente von den regulären Einzahlungen in die Rentenversicherung abhängig. Die individuelle Höhe erfährt man durch die jährlichen Renteninformationen der Deutschen Rentenversicherung.

Absicherung muss sein
Die Gründe für eine Berufsunfähigkeit sind vielfältig und hängen zum Teil auch von der Berufsgruppe ab. Während Handwerker aufgrund der körperlichen Leistungen vielfach als besonders anfällig für Berufsunfähigkeit angesehen werden, halten sich etwa viele Büroangestellte für nicht gefährdet. Doch nicht nur physische Probleme an Gelenken und Wirbelsäule oder im Herz-/Kreislaufbereich können zu einer Berufsunfähigkeit führen. Auch psychische Erkrankungen sind gefährlich und treten immer häufiger auf. Nach Zahlen der Deutschen Rentenversicherung haben sich psychische Krankheiten in den vergangenen zehn Jahren zum Hauptgrund für vorzeitiges, unfreiwilliges Ausscheiden aus dem Beruf entwickelt. Wer dann eine BU-Rente hat, kann sich glücklich schätzen. Entsprechende Verträge gibt es sowohl als Zusatz zu Lebens- oder Rentenversicherungen wie auch als eigenständige Tarife. Je nach Lebenssituation und Alter ergeben sich hier verschiedene Optionen, die man durch eine ausführliche Beratung abwägen kann. (Quelle CASMOS Media GmbH)

Rentensysteme: Deutschland schlecht auf die eigene Zukunft vorbereitet!

Unsere Nachbarn schneiden besser ab
Dänemark, die Niederlande und die Schweiz sind Nachbarländer in denen die Bürger eine sichere und sorgenfreie Zukunft genießen können. Die Rentensysteme dieser Länder sind gut organisiert und solide ausfinanziert. Vom deutschen Rentensystem kann man dies nicht behaupten. Nach der neueste Edition des ‚Global Pension Indexes‘ des Beratungsbüros ‚Mercer‘ in dem die Rentensysteme zwanzig wohlhabender Länder genau untersucht werden, schneidet das deutsche Rentensystem vor allem in Punkto „Angemessenheit“ und  „Nachhaltigkeit“ schlecht ab. Mehr…

Nur 759 Euro Rente pro Monat!

Wie aus einer aktuellen Veröffentlichung der Deutschen Rentenversicherung hervorgeht, bekommen die Rentnerinnen und Rentner durchschnittlich 759 Euro pro Monat von der Deutschen Rentenversicherung ausbezahlt.

Insgesamt beziehen 17,7 Millionen Bürgerinnen und Bürger die gesetzliche Altersrente. Während Männer im Westen im Durchschnitt 1.005 Euro monatliche Altersrente erhalten, beträgt die Rentenhöhe bei Frauen nur 508 Euro. Die durchschnittliche Rente im Osten beträgt bei Männern 1.073 Euro und bei Frauen 730 Euro.

Standardrente weit unter bisherigem Einkommen

Vielfach wird in den Medien und Veröffentlichungen zur Rentenhöhe auf den sogenannten Eckrentner zurückgegriffen. Dieser fiktive Rentner hat 45 Jahre lang gearbeitet und in jedem Jahr seiner Erwerbstätigkeit jeweils den Durchschnittsverdienst der Erwerbstätigen in Deutschland erzielt. Das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der heutigen Zeit 45 Jahre arbeiten und dabei immer gut verdienen ist heutzutage allerdings relativ unwahrscheinlich.

Aber selbst wenn man die optimistischen Annahmen des Eckrentner zu Grund legt, zeigt sich, das die gesetzliche Rente im Alter in den meisten Fällen nicht ausreichen wird: Brutto kann der fiktive Standard Rentner mit 1.266,30 Euro (West) beziehungsweise 1.158,30 Euro (Ost) pro Monat rechnen. Hiervon sind dann allerdings noch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu bezahlen. Insgesamt bleiben dem Standardrentner also knapp 900 Euro bis 1.100 Euro.

Hohe Einkommenslücken im Ruhestand

Ein Arbeitnehmer verdient durchschnittlich ca. 2.800 Euro brutto pro Monat. Abzüglich Sozialversicherung, Lohn- und Kirchensteuern bleiben davon je nach Familienstand und Anzahl der Kinder netto zwischen 1.700 Euro und 2.000 Euro übrig.

Vergleicht man das Einkommen eines durchschnittlichen Arbeitnehmers nun mit den Rentenansprüchen, zeigt sich, dass ein Eckrentner mit einer Einkommenslücke von 800 Euro bis 1.100 Euro pro Monat im Vergleich zu seinem Erwerbsleben rechnen muss. D. h. ohne private Altersvorsorge muss er mit rund der Hälfte seines ursprünglichen Nettoverdientes auskommen!

Zu bedenken ist allerdings, dass die tatsächlichen Renten niedriger ausfallen und die Rentnerinnen und Rentner in Deutschland rein rechnerisch mit 759 Euro pro Monat auskommen und davon noch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen. Diese Zahlen zeigen, wie wichtig es ist, eine private Altersvorsorge aufzubauen.

Quellen: Versicherungsjournal, „Rentenversicherung in Zahlen 2013“ der Deutschen Rentenversicherung, eigene Berechnungen

Pflegenotstand: Im Alter droht der finanzielle Ruin

Die Deutschen verweigern sich der Vorsorge für die Pflege. Die Folge: Im Alter drohen leere Haushaltskassen und immense Kosten für die Kinder. Welche finanziellen Risiken das Alter bringt und was die Vorsorge kostet.

Dass man Vorsorge im Alter kaum noch nachholen kann, erkannte ein Ehepaar aus Norddeutschland auf schmerzliche Weise. Erst nach der Diagnose einer Krebs- und Blutzuckererkrankung realisierten sie, dass sie ihren Lebensabend mit hoher Wahrscheinlichkeit auf der Pflegestation eines Altersheimes oder mit Betreuerin in den eigenen vier Wänden verbringen dürften. Mehr…

Quelle: Handelsblatt 03.09.2013