Betriebsrenten sollen Kapitalmarkt stärker nutzen

In der Gesetzespipeline steckt aktuell das „Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze“ (Betriebsrentenstärkungsgesetz). Es soll vor allem die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung in kleinen und mittleren Betrieben fördern und Geringverdienern den Zugang erleichtern.

Künftig sollen die Sozialpartner im Rahmen von Tarifverträgen reine Beitragszusagen einführen können, was für Arbeitgeber die Haftungsrisiken für die Betriebsrenten reduziert. Garantierte Leistungen soll es damit nicht mehr geben, stattdessen einen stärkeren Fokus auf renditeträchtige Anlageformen wie Aktien. Arbeitgeber und Beschäftigte, die nicht tarifgebunden sind, können sich entsprechenden Tarifverträgen anschließen.

Geringverdiener sollen von einem neuen Steuer-Fördermodell und von neuen Anrechnungsregeln profitieren. So bleiben Betriebsrenten beispielsweise bei Empfängern von Grundsicherung im Alter bis zu 202 Euro anrechnungsfrei.

Aktuell wird der Gesetzentwurf zwischen Bundesrat und Bundesregierung abgestimmt. Voraussichtlich in der ersten Märzhälfte stehen dann Beratungen im Bundestag an.

Quelle: Fonds Finanz

Das hat sich in puncto Rente geändert

Seit Anfang 2017 gelten einige neue Regeln für die gesetzliche Rente. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Altersgrenzen: Angehoben wurde zum einen die Regelaltersgrenze, die nun bei 65 Jahren und 6 Monaten liegt und für den Jahrgang 1952 greift. Bis 2031 wird die Schwelle sukzessive weiter bis auf 67 Jahre erhöht. Zum anderen gilt für die abschlagsfreie Rente für langjährige Beitragszahler nun ein Mindestalter von 63 Jahren und 4 Monaten. Das betrifft den Jahrgang 1954; nachfolgende müssen jeweils zwei Monate länger arbeiten.
  • Arbeiten im Alter: Wer auch nach Erreichen der Altersgrenze noch weiterarbeitet, kann nun weiterhin Beiträge abführen und damit seine Rente erhöhen.
  • Beitragsbemessungsgrenze: Die Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge für die Rente abgezogen werden, liegt nun bei 6.350 Euro (West) bzw. 5.700 Euro (Ost.)
  • Rente für Pflegeleistungen: Im Zuge der jüngsten Pflegereform können Pflegende höhere Rentenanwartschaften erlangen, wenn sie Angehörige ab Pflegegrad 2 in häuslicher Umgebung pflegen.
  • Freiwillige Versicherung: Wer ohne gesetzliche Verpflichtung in die Rentenkasse einzahlt, kann nun monatlich bis zu 1.187,45 Euro dafür aufwenden (bisher 1.159,40 Euro).

 

Rentensysteme: Deutschland schlecht auf die eigene Zukunft vorbereitet!

Unsere Nachbarn schneiden besser ab
Dänemark, die Niederlande und die Schweiz sind Nachbarländer in denen die Bürger eine sichere und sorgenfreie Zukunft genießen können. Die Rentensysteme dieser Länder sind gut organisiert und solide ausfinanziert. Vom deutschen Rentensystem kann man dies nicht behaupten. Nach der neueste Edition des ‚Global Pension Indexes‘ des Beratungsbüros ‚Mercer‘ in dem die Rentensysteme zwanzig wohlhabender Länder genau untersucht werden, schneidet das deutsche Rentensystem vor allem in Punkto „Angemessenheit“ und  „Nachhaltigkeit“ schlecht ab. Mehr…

Nur 759 Euro Rente pro Monat!

Wie aus einer aktuellen Veröffentlichung der Deutschen Rentenversicherung hervorgeht, bekommen die Rentnerinnen und Rentner durchschnittlich 759 Euro pro Monat von der Deutschen Rentenversicherung ausbezahlt.

Insgesamt beziehen 17,7 Millionen Bürgerinnen und Bürger die gesetzliche Altersrente. Während Männer im Westen im Durchschnitt 1.005 Euro monatliche Altersrente erhalten, beträgt die Rentenhöhe bei Frauen nur 508 Euro. Die durchschnittliche Rente im Osten beträgt bei Männern 1.073 Euro und bei Frauen 730 Euro.

Standardrente weit unter bisherigem Einkommen

Vielfach wird in den Medien und Veröffentlichungen zur Rentenhöhe auf den sogenannten Eckrentner zurückgegriffen. Dieser fiktive Rentner hat 45 Jahre lang gearbeitet und in jedem Jahr seiner Erwerbstätigkeit jeweils den Durchschnittsverdienst der Erwerbstätigen in Deutschland erzielt. Das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der heutigen Zeit 45 Jahre arbeiten und dabei immer gut verdienen ist heutzutage allerdings relativ unwahrscheinlich.

Aber selbst wenn man die optimistischen Annahmen des Eckrentner zu Grund legt, zeigt sich, das die gesetzliche Rente im Alter in den meisten Fällen nicht ausreichen wird: Brutto kann der fiktive Standard Rentner mit 1.266,30 Euro (West) beziehungsweise 1.158,30 Euro (Ost) pro Monat rechnen. Hiervon sind dann allerdings noch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu bezahlen. Insgesamt bleiben dem Standardrentner also knapp 900 Euro bis 1.100 Euro.

Hohe Einkommenslücken im Ruhestand

Ein Arbeitnehmer verdient durchschnittlich ca. 2.800 Euro brutto pro Monat. Abzüglich Sozialversicherung, Lohn- und Kirchensteuern bleiben davon je nach Familienstand und Anzahl der Kinder netto zwischen 1.700 Euro und 2.000 Euro übrig.

Vergleicht man das Einkommen eines durchschnittlichen Arbeitnehmers nun mit den Rentenansprüchen, zeigt sich, dass ein Eckrentner mit einer Einkommenslücke von 800 Euro bis 1.100 Euro pro Monat im Vergleich zu seinem Erwerbsleben rechnen muss. D. h. ohne private Altersvorsorge muss er mit rund der Hälfte seines ursprünglichen Nettoverdientes auskommen!

Zu bedenken ist allerdings, dass die tatsächlichen Renten niedriger ausfallen und die Rentnerinnen und Rentner in Deutschland rein rechnerisch mit 759 Euro pro Monat auskommen und davon noch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen. Diese Zahlen zeigen, wie wichtig es ist, eine private Altersvorsorge aufzubauen.

Quellen: Versicherungsjournal, „Rentenversicherung in Zahlen 2013“ der Deutschen Rentenversicherung, eigene Berechnungen