Verbraucherschützer auf dünnem Eis

Die Finanzberatung stand jahrelang zu recht in der Kritik, weil praktisch jeder ohne ausreichende Qualifizierung tätig werden konnte. Mit strengerer Regulierung hat sich dies gründlich geändert. Einige Verbraucherzentralen glauben jedoch noch heute, keine Sachkunde für die Beratung in Versicherungs- und Finanzanlageprodukten haben zu müssen, wie es die Gewerbeordnung (GewO) vorsieht. Nun geht es darum, die letzten Lücken zu schließen, auch und gerade bei Verbraucherschützern, findet Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung. In seinem Artikel geht der Autor auf prominente Beispiele ein, bei denen Anbieter zunächst Versicherungen verkauften ohne die dafür notwendigen Zulassungen zu haben. Sie waren ebenfalls der Meinung, die Gewerbeordnung würde bei ihrem Geschäftsmodell nicht greifen. Nach kurzer Zeit mussten sie ihre Tätigkeiten einstellen.

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Quelle: Portfolio International 28.04.2014

Versicherungsmakler blamiert Finanztest

Als Versicherungsmakler verfolgen wir seit Jahren ganz gespannt, wenn Finanztest einen neuen Test über Berufsunfähigkeitsversicherungen veröffentlicht. Häufig wundern wir uns über die Ergebnisse und Empfehlungen, die so gar nichts zu tun haben mit unseren Erfahrungen. Der Test mutet ein wenig oberflächlich an und ist in der Branche und unter Kollegen sehr umstritten. Uns stellt sich auch immer wieder die Frage, wie ein Test eine vernünftige Entscheidungsgrundlage für Verbraucher sein kann, wenn rund drei Viertel der untersuchten Tarife mit „sehr gut“ bewerteten werden? Dabei gibt es im „Kleingedruckten“ auch unter den „sehr guten“ Tarife z. T. erhebliche Unterscheide. Überhaupt gibt es zahlreiche Kritikpunkte an dem Test. Nun hat ein Kollege bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt, der sich sehr kritisch und detailliert mit dem BU-Test von Finanztest auseinander gesetzt hat. Auch im Handelsblatt wurde über diesen Vergleich berichtet.